17. Mai 2020

Herzallerliebste Lieblings-Gäste!

Wie ihr sicherlich bereits mitbekommen hat, gilt ab dem 18. Mai die 6. Fassung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO oder zu Deutsch AntiVir v6.0 🙂

Aufgrund der Neufassung des § 13 (Gaststätten) ist es uns – unter besonderen Auflagen – erlaubt, den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.

Und ratet mal, was wir nun machen? Genau! Auf!

In besonderen Zeiten gelten allerdings besondere Maßnahmen, daher möchten wir darum bitten, dass die nun folgenden Vorgaben UNBEDINGT ZU BEACHTEN sind:

Organisatorisches:
– Das Einhorn öffnet ab kommenden Mittwoch, den 20.05.2020.
– Die Öffnungszeiten ändern sich bis auf weiteres wie folgt:
– Täglich außer Dienstag und Sonntag jeweils ab 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr.
– Ausnahmen hiervon können wie gewohnt spontan vor Ort entschieden werden.
– Jegliche Events, Stammtische, Auftritte, Veranstaltungen, Vorführungen, Turniere etc. fallen bis auf weiteres aus.
– Das Mitbringen von Hunden ist bis auf weiteres untersagt.
– Livemusik jeglicher Art (Bardenabende etc.) ist ebenfalls untersagt, da dies als Unterhaltungsprogramm gilt.

Pandemiemaßnahmen:
– Das Tanzende Einhorn wird bis auf weiteres in Anlehnung an den Film Twelve Monkeys eingerichtet. Die einzelnen Sitzgruppen werden hierzu mittels Folie voneinander physikalisch getrennt, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
– Der Raucherraum wird bis auf weiteres zum Nichtraucherraum erklärt.
– Rauchen nur außerhalb des Einhorns und nur innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen (Abstandsregel!)
– Beim Betreten des Einhorns sowie beim Bewegen innerhalb des Ladens (z.B. zur Toilette oder zum Tresen) ist zum Schutz des Personals und der anderen Gäste unbedingt eine Behelfsmaske zu tragen.
– Jeder Gast ist nach §13 Abs. 4 Punkt 7 verpflichtet, Name, Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen, damit im Fall einer Infektion alle potentiellen Infektionswege kontaktiert werden können (Diese Daten verbleiben im Einhorn und werden auf Verlangen der Gesundheitsbehörde ausgehändigt).
– Damit kein Gedränge am Tresen entsteht, gibt es bis auf weiteres Tischbedienung.

Zuletzt noch der wichtigste Punkt:
KEIN ZUTRITT OHNE RESERVIERUNG!

Das klingt natürlich nicht schön, ist aber leider notwendig. Wir können und wollen es nicht riskieren, dass der Laden von 100+ Gästen überrannt wird, sich eine Traube draußen bildet und wir und ihr massiv Ärger mit den Behörden bekommt. Daher sind wir gezwungen, die wenigen vorhandenen Plätze per Reservierung zu vergeben.

Und das geht so:
An geöffneten Tagen könnt ihr ab ca. 19 Uhr im Laden anrufen (040/41622550) und nach einem Platz fragen. Angabe der Wunsch-Uhrzeit und der Anzahl der Personen sind selbstverständlich. Wir schauen dann, ob da Platz ist und reservieren euch diesen. Selbstverständlich könnt ihr auch wie bisher mehrere Tage im Voraus reservieren.
Beachtet aber bitte: Jede geplatzte Tischreservierung kostet uns Umsatz, wovon es durch die Einschränkungen eh schon deutlich weniger gibt. Insofern seid bitte so fair und reserviert nicht „auf Verdacht“. Außerdem seid ihr dafür verantwortlich, die Schutzmaßnahmen (max. 2 Haushalte zusammen etc.) einzuhalten. Also keine „Geburtstagstisch für 30 Personen“-Reservierungen.

Wir wissen, dass das ein gewaltiger Stapel an Regeln, Vorschriften und Verboten ist – aber wir nehmen die Covid-19 Pandemie ernst und hoffen, dass ihr das auch tut. Das Einhorn möchte in dieser schweren Phase, aber auch danach weiter für euch da sein, daher hoffen wir auf euer Verständnis.

Rechtsgrundlage:
https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13913842/2020-05-12-rechtsverordnung-gueltig-ab-mai-18/

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