Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist sehr genau, was Jugend in Kneipen angeht. Hier ein leicht verständlicher Auszug:
Wenn Du unter 16 Jahre bist, darfst du:
- Dich ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und maximal bis Mitternacht im Einhorn aufhalten
- Auf keinen Fall Alkohol jeglicher Art trinken
Wenn Du unter 18 Jahre bist, darfst du:
- Dich bis Mitternacht im Einhorn aufhalten
- Leichte alkoholische Getränke (Wein, Bier, Met) trinken
Wenn Du unter 18 Jahre bist und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, darfst Du:
- Dich so lange im Einhorn aufhalten, wie es Dein Erziehungsberechtigter erlaubt
- Leichte alkoholische Getränke (Wein, Bier, Met) trinken
Dinge, die Du auf keinen Fall darfst, wenn Du unter 18 Jahre bist (egal, ob Erziehungsberechtigter dabei oder nicht):
- Hochprozentiges trinken (Branntwein, branntweinhaltige Getränke, also auch kein Rum, Vodka, Gin, Whiskey, Cocktails die Hochprozentiges enthalten etc.)
- rauchen (ja, wirklich, rauchen ist ausnahmslos erst ab 18 Jahren erlaubt, auch wenn es die meisten Jugendlichen ignorieren)
- obiges gilt übrigens auch für eZigaretten, Shishas etc. und unabhängig vom Nikotingehalt!
Wenn deine Erziehungsberechtigten dich nicht begleiten wollen oder können, so können sie die Verantwortung abtreten, dazu gibt es einen sogenannten Erziehungsauftrag, der im Volksmund auch Muttizettel genannt wird. Dieser muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Betreten des Einhorns unaufgefordert am Tresen abgegeben werden. Bei Jugendschutz verstehen wir keinerlei Spaß.
Hier kannst du die Vorlage zur Erziehungsbeauftragung herunterladen.
P.S. So ein Zettel ist keine Zutrittsgarantie. Falls berechtigte Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Erziehungsbeauftragung existieren, ist das Barpersonal ermächtigt, das Hausrecht auszuüben. Wie gesagt, Jugendschutz geht im Zweifel vor.